Rezeptbestellungen und eRezept

Patientinnen und Patienten unserer Praxis, denen ein Medikament als Dauertherapie verordnet wurde, können bei uns telefonisch, per E-Mail und über unseren Bestell-Anrufbeantworter (Tel. 09132/7301314) Rezepte für diese Medikamente vorbestellen.
Sind Sie gesetzlich versichert, ist Voraussetzung für eine Rezepterstellung, dass uns vor der ersten Ausstellung eines Rezepts im Quartal (d.h. immer nach dem 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10.) Ihre Versichertenkarte vorliegt und ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat!

Falls es sich um ein zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähiges Medikament handelt, erstellen wir gemäß der seit Januar 2024 gültigen Vorgaben aus SGB V §360 (2) das Rezept als eRezept. Dieses wird von Ärztin oder Arzt elektronisch signiert und dadurch auf einem zentralen gesicherten Server Ihrer Versichertenkarte zugeordnet. Ein Ausdruck erfolgt in der Regel nicht mehr. Das bestellte Medikament kann meist spätestens am nächsten Werktag in einer Apotheke Ihrer Wahl unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte abgeholt werden.

Privatrezepte und Rezepte für nicht verordnungsfähige Medikamente (Grünes Rezept) können derzeit noch nicht in jedem Fall,
Rezepte für freie Rezepturen auf Kassenrezept, Betäubungsmittelrezepte und Rezepte für Heil- und Hilfsmittel können noch nicht als eRezept erstellt werden. Die von Ärztin oder Arzt unterschriebenen Rezepte können spätestens am übernächsten Werktag nach Bestellung in der Praxis abgeholt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Verordnung neuer Medikamente oder die Vorbestellung für neue Patienten/-innen nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt möglich ist.

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